Gottesdienste mit besonderen Maßnahmen

Diözesane Richtlinien für die Beerdigungsfeiern

Liebe Mitchristen,  der Schutz der Mitmenschen ist eine Form konkret gelebter Nächstenliebe, die zum Herzstück des Evangeliums gehört. Am Rückgang der Infektionszahlen zeigt sich, dass die Menschen in unserem Land diese Nächstenliebe in ihren Herzen tragen.  Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung finden die Lockerungen statt. Wir hoffen sehr, dass auch das kirchliche Leben wieder schrittweise zu vertrauten Formen des kirchlichen Lebens zurückkehren kann. Diese Rückkehr wird nicht so schnell möglich sein, wie manche es im Herzen haben. Deshalb braucht es auch in der kommenden Zeit vor allem Geduld, Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme (s. auch voriger Pfarrbrief).

Folgende Vorgaben sind bei den Gottesdiensten momentan einzuhalten: Es ist ein Zeichen der Nächstenliebe, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen. 

  •  Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sollte von einer Mitfeier in der Kirche absehen!
  • Mund-und-Nasen-Schutz bitte selbst mitbringen! Das Tragen dieses Schutzes wird empfohlen und gehört zur Verantwortung meinem Nächsten gegenüber! Mit dem Tragen des Mund/Nasenschutzes schütze ich nämlich den anderen.
  • Desinfektionsspender am Kircheneingang bitte zur Händedesinfektion nutzen.
  • Die Kirchenbänke sind gekennzeichnet und ermöglichen das Einhalten des vorgeschriebenen Abstands! Menschen, die im selben Haushalt leben (zum Beispiel Eheleute, Familien...), können natürlich direkt nebeneinander Platz nehmen.
  • Friedensgruß bitte durch ein freundliches Lächeln ersetzen 
  • Der Kommunionempfang ist möglich (nur Handkommunion!). Wie die Kommunion verteilt wird, wird auch im Gottesdienst erklärt (siehe hier neben)

Weiterhin Übertragung von Gottesdiensten über RADIO 700

Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen (besonders von Personen, die zu den gefährdeten Gruppen gehören) zu entscheiden, ob eine Teilnahme am Gottesdienst vor Ort in der Kirche sinnvoll ist. Wer Zuhause bleibt, um sich und andere nicht zu gefährden, den muss man auch stützen und man darf ihn nicht in eine falsche Gewissensnot bringen. Weiterhin wird der Gottesdienst auf Radio 700 übertragen! Aus  dem Studio Elsenborn kann der Gottesdienst um 9.15 Uhr (bis 9.45 Uhr) mitgefeiert werden. Vielen Dank an Bernd Blees und Hubert Bormann. Für die kommenden Sonntage stellen wir weiterhin Unterlagen für Hausgottesdienste zur Verfügung.

Höchstzahl Gottesdienstteilnehmer/innen

Die maximale Anzahl der Mitfeiernden ergibt sich aus der Größe des Kirchenraums im Verhältnis 1 Person pro 10 m² der Gesamtfläche. Wir bitten daher um Verständnis, dass nur eine „begrenzte" Anzahl von Personen vorerst in den Pfarrkirchen mitfeiern können.

  • 1. Bütgenbach: 89 Plätze (inkl. Empore)
  • 2. Weywertz: 90 Plätze (inkl. Empore)
  • 3. Nidrum: 70 Plätze (inkl. Anbau Chor)
  • 4. Elsenborn (Haus Leinen): 16 Plätze
  • 5. Berg: 23 Plätze (inkl. Empore)

In Berg und Elsenborn (Haus Leinen) finden Werktaggottesdienste statt. Die Teilnehmerzahl bei Feiern in diesen Gottesdiensträumen ist so klein, dass uns eine Öffnung dieser Orte für Sonntagsmessen in der ersten Phase noch nicht sinnvoll erscheint., daher nur Wochenmessen.


Liebe Pfarrfamilie

Seit einigen Wochen bereiten wir unsere Kirchen im Pfarrverband für Gottesdienste mit besonderen Maßnahmen vor.

In dieser Zeit bis zur Wiederkehr der normalen Situation, in der wir ohne Mindestabstand Eucharistie feiern können, werden wir am Wochenende in den Pfarrkirchen von Bütgenbach, Nidrum und Weywertz Gottesdienste feiern. Somit können wir ein Maximum an Möglichkeiten bieten, dass alle Menschen, die es wünschen, an der Messe teilnehmen können. Die Plätze in der Kirche werden gekennzeichnet sein. Dort darf man Platz nehmen. Alle, die in einem Haus zusammenleben, dürfen natürlich zusammensitzen, ohne Abstand, da sie ja auch zuhause ohne Abstand leben.

Mitglieder der Kirchenfabrikräte werden uns ein Platz in der Kirche vorschlagen. Diese Maßnahme müssen wir treffen, damit die Letzten nicht mehrere Runden durch die Kirche drehen müssen, um zu sehen, ob noch irgendwo ein Platz frei ist. Jedem Gottesdienstteilnehmer wird empfohlen die Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Die hl. Kommunion wird vorne im Mittelgang ausgeteilt. Wer die Kommunion empfangen hat, geht an seinen Platz zurück und nimmt erst dort die Maske ab, um das hl. Brot zu essen.

Jeder bringt bitte nach Möglichkeit sein eigenes Gotteslob mit.

Beim Hinein- und Hinausgehen ist der Abstand von zwei Metern zu wahren. Es gibt mehrere Ausgänge, um ein zügiges und geordnetes Hinausgehen zu ermöglichen.

Sobald wie möglich werden am Wochenende acht Gottesdienste angeboten, damit sich die Gläubigen möglichst auf viele Gottesdienste verteilen können, sogar ein Radio-Gottesdienst für jene, die lieber zu Hause bleiben, was ich respektiere.

Wegen der geringe Größe finden in der Ersatzkirche Elsenborn (Haus Leinen) zwei Wochengottesdienste statt: dienstags und freitags und keine Eucharistiefeier am Samstag oder Sonntag.

In der Kapelle Berg findet jeden Dienstag eine Wochenmesse statt. Hier entfällt die beliebte 9.00 Uhr-Sonntagfrühmesse.

Vieles wird uns zunächst fremd sein. Wir brauchen eine Eingewöhnungsphase. Ich hoffe, dass wir uns darin zurechtfinden und bald wieder mit Freude Gemeinschaft leben und Gottesdienst feiern können.

Euer Pastor Lothar Klinges

Wochenend-Gottesdienste

Samstags: drei Gottesdienste

  • 17.00 Uhr  Bütgenbach
  • 18.00 Uhr  Nidrum oder Weywertz
  • 19.15 Uhr  Weywertz oder Nidrum

Sonntags: fünf Gottesdienste

  • 8.00 Uhr    Bütgenbach
  • 9.15 Uhr    Live-Radio-Gottesdienst aus dem Studio Elsenborn von Radio 700
  • 10.15 Uhr  Bütgenbach
  • 11.15 Uhr  Weywertz oder Nidrum
  • 18.00 Uhr  Nidrum oder Weywertz

 Wochentagsmessen

Werktags finden in allen Kirchen und Kapellen (außer Seniorenheimkapelle) neun Wochen-Gottesdienste statt:

  • Montags: 7.45  Weywertz und 18.00  Bütgenbach
  • Dienstags: 7.45  Elsenborn  und 18.00  Berg
  • Mittwochs: 7.45  Nidrum und 18.00 Weywertz
  • Donnerstags: 14.45 Seniorenheim, zurzeit noch nicht möglich, daher in der Pfarrkirche.
  • Freitags: 7.45  Weywertz und 18.00  Elsenborn oder Nidrum im Wechsel

Hinweise

  • Sobald wieder öffentliche Gottesdienste mit Teilnehmern stattfinden können, werden wir euch über die Pfarrwebsite, die Presse und das Radio informieren. In all unseren Kirchen werden dann auch entsprechende Informationen aushängen.
  • Die Kirchen bleiben geöffnet für das persönliche Gebet. Wir bitten, die Hygienevorschriften und den nötigen Abstand zu den Anderen zu beachten.
  • Beerdigungen finden weiterhin im Familienkreis (maximal 30 Personen).  Statt und dürfen auch wieder in der Kirche stattfinden. Totenwachen finden keine statt.
  • Wann die Kommunionfeiern stattfinden  können, steht noch nicht fest. Zu viele unterschiedliche Wünsche und Forderungen erreichen mich.
  • Die Firmung wird am 7. November in zwei Gruppen gefeiert: 14 und 16 Uhr, damit möglichst viele Familienangehörigen teilnehmen können. Die Teilnehmerzahl der Familienangehörigen pro Familie ist begrenzt. Die Informationen habt Ihr im vorigen Pfarrbrief gefunden.
  • Die Marienprozession am 15. August von Weywertz-Dorf nach Oberweywertz fällt leider aus. Trotzdem finden an diesem Festtag wie auch am Vortag acht Gottesdienste (mit beschränkter Anzahl unter besonderen Bedingungen) statt, insofern es die Regierung erlaubt.
  • Die Pfarrbibliotheken Bütgenbach, Elsenborn, Nidrum und Weywertz sind geöffnet.
  • In den Kirchen liegen religiöse Schriften zum Mitnehmen aus.
  • Hausgottesdienste für den jeweiligen Sonntag liegen seit inzwischen elf (!) Wochen in allen Kirchen zum Mitnehmen aus. Diese Gottesdienste (darunter auch Hausgottesdienste für Familien mit Kindern) findet ihr wie immer auch auf Eurer Pfarrwebsite zum Herunterladen
  • Auf unserer Pfarrwebsite gibt es tägliche Aktualisierungen.
  • Ein seelsorgerliches Gespräch ist - auch mit Abstandsregelung - jederzeit und gerne möglich: Tel. 080/446069
  • In Notfällen stehen ich gerne weiterhin zur Verfügung für die Krankensalbung oder für das Gebet mit den Sterbenden und ihren Angehörigen

Hauskommunion

In der ersten Monatswoche, am 2., 4. und 5. Juni, bringe ich wieder den Kranken und Betagten die monatliche Hauskommunion. 

In der Zeit der Pandemie findet dies in einer anderen Form statt, um zum einen die Würde des Kommunionsakramentes zu bewahren und zum anderen niemanden in Gefahr zu bringen und dabei die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Bisher brachte ich die Kommunion ins Haus und spendete sie im Rahmen einer Gebetsfeier.  Dies ist leider so nicht mehr möglich.

  • Daher werde ich bis zur Haustür kommen, schellen/klingeln und die hl. Kommunion, zusammen mit einem Gebetszettel in einer kleiner Schale, einem geweihten Gefäß, abstellen. Ich warte in sicherer Distanz vor der Türe, damit die Kommunion von der Hausbewohnerin oder dem Hausbewohner aus dem Gefäß entnommen werden kann. Nachdem die Haustüre wieder geschlossen wurde, nehme ich das leere Gefäß wieder mit und begebe mich zur nächsten Hauskommunion, zur nächsten Station.
  • Viele Menschen leiden darunter, nicht mehr zu den Gottesdiensten kommen zu können. Manche würden  gerne wieder einmal das Sakrament der Eucharistie empfangen. Wer den Empfang der Kommunion für sich oder seine Angehörigen wünscht, braucht sich nur beim Pastor zu melden.

Diözesane Richtlinien  für die Beerdigungsfeiern in Zeiten der teilweisen Einschränkungsaufhebung ab dem 18. Mai 2020 

 
Am 13. Mai 2020 entschied der Nationale Sicherheitsrat: „In Bezug auf Hochzeiten und Bestattungen wird es möglich sein, ab dem 18. Mai unter bestimmten Bedingungen, einschließlich der Einhaltung von Sicherheitsabständen, maximal dreißig Personen an der Zeremonie teilnehmen zu lassen. Es ist jedoch nicht gestattet, nach der Zeremonie einen Empfang zu organisieren.“
 
Am folgenden 15. Mai erklärte der Provinzgouverneur von Lüttich, nachdem er die in seinem Dekret festgelegten Fragen zu den Bestattungsinstituten (Artikel 1-3) angesprochen hatte, in Artikel 4 seines Erlasses: „Maximal dreißig Personen sind zur Teilnahme an der Beerdigung eines Verstorbenen zugelassen, und dies ab dem Verlassen des Bestattungsunternehmens bis zur Beerdigung oder Einäscherung. (…) Es wird außerdem dringend empfohlen, die Zeremonien zeitlich zu begrenzen, um diese gemäß der, in diesem Artikel, vermerkten Bedingungen und zum Nutzen aller organisieren zu können. Zur Anwendung des vorliegenden Paragraphen, entspricht die Anzahl von dreißig Personen dem absoluten Maximum, vorausgesetzt, dass Maßnahmen der sozialen Distanzierung eingehalten werden können, unabhängig davon, ob man sich an einem geschlossenen Ort oder im Freien befindet.“
 
Unter bestimmten Auflagen ist es daher erlaubt, in unseren Kirchen erneut Trauerliturgien zu feiern. Das vorliegende Dokument gibt eine bestimmte Anzahl von Richtlinien, Empfehlungen oder Ratschlägen für eine gute Organisation dieser Feierlichkeiten in Bezug auf die in unserem Land im Zuge der Lockerungsmaßnahmen geltenden Regeln. Viele der hier aufgeführten Punkte nehmen vermutlich das Protokoll vorweg, das später - wie wir alle hoffen - die Genehmigung zur Wiederaufnahme der Feier der Sonntagsliturgien in unseren Kirchen begleiten wird.  
 
Ortswahl und angepasste Raumgestaltung 
 
Die Kirchen, in denen die Beerdigungsfeier stattfinden soll, werden so eingerichtet, dass nur maximal 30 Personen aufgenommen werden können. Eine Fläche von 10 m² ist pro Person vorgeschrieben; Die Stühle werden jeweils in einem Abstand von 1,5 m in alle Richtungen aufgestellt.
 
Kirchen, die zu klein sind, um dies zu tun, müssen die Anzahl der Teilnehmer auf Basis der Gesamtfläche nach unten anpassen. 
 
Wo es möglich ist, sollen alle überzähligen Stühle entfernt werden, statt einige Sitzbereiche zu verbieten. Es ist klar, dass die Situation in Kirchen mit Sitzbänken anders liegt: Hier ist es dringend angeraten, die autorisierten Sitzplätze deutlich zu kennzeichnen.
 
Menschen, die unter einem Dach leben, dürfen näher beieinander sitzen. Wir werden dann die Stühle näher zusammensetzen, wenn sich die Versammelten hinsetzen.
 
Die Desinfizierung der Stühle / Sitzbänke nach jeder Feier muss gewährleistet sein.
 
Vielleicht ist es in jedem Pfarrverband, zumindest vorläufig, ratsam, die eine oder andere Kirche auszuwählen, die dann sorgfältig für die Beerdigungsfeiern eingerichtet wird. Dies ermöglicht es, alle Anweisungen umzusetzen und sich mit allen Teilnehmern zu beraten, um einen „flüssigen“ Ablauf der Feiern zu gewährleisten, die wahrscheinlich auf längere Dauer so stattfinden werden müssen.
 
Überall dort, wo es möglich ist, sollen Richtungsmarkierungen, sowie ein Ein- und Ausgang vorgesehen werden.
 
Auch Feiern im Freien können weiterhin angeboten werden: Wir können weiterhin eine Gebetszeit auf dem Friedhof feiern, auch hier wieder mit maximal 30 Personen und unter Einhaltung der sozialen Abstandsregeln.
 
Hier, wie bei anderen Themenbereichen, ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Bestattungsunternehmen erforderlich. Es versteht sich von selbst, dass sowohl ein Austausch mit den Familien über diese Themen von Orts- und Organisationsvorgaben, als auch ein pastoraler Dialog über den Verstorbenen, die Trauer und den Ablauf der Feier mehr als wünschenswert ist.  
 
Empfang der Trauergemeinde 
 
Wir werden (vorzugsweise zusätzlich zu dem möglichen Küster) eine Person vorsehen, die für den Empfang, den guten allgemeinen Ablauf und die Einhaltung der vorliegenden Anweisungen verantwortlich ist. Es muss vermieden werden, dass jeder die Tür selbst öffnen muss, um hinein- oder hinauszugehen. Entweder lassen wir sie weit offen, oder der „Pförtner“ öffnet und schließt für alle. Diese Person wird eine Schutzmaske tragen.
 
Am Eingang wird Desinfektionsgel zur Verfügung gestellt. Wir werden alle einladen, ihre Hände beim Betreten zu desinfizieren.
 
Die Weihwasserbecken werden leer bleiben und/oder abgedeckt.
 
Alle Liederbücher, Messbücher, Gebetsbücher, Broschüren und Pfarrblätter, die normalerweise am Eingang ausliegen, werden entfernt. Ein Faltblatt zum einmaligen Gebrauch kann (mit Handschuhen) verteilt oder im Voraus auf die Stühle gelegt werden. Diese Faltblätter werden mitgenommen oder mit Vorsicht weggeworfen und vernichtet.  
Das Tragen einer Schutzmaske während der Feier wird dringend empfohlen. Der Zelebrant hingegen kann ohne Maske sprechen, sofern der Abstand zur Gemeinschaft groß genug ist. Er muss jedoch eine Maske tragen, wenn er die Familie am Eingang begrüßt oder sie am Ende begleitet.
 
Es muss vermieden werden, dass Menschen vor und nach der Feier in der Kirche verweilen. Wenn das Gebäude normalerweise geschlossen ist, bleibt es bis kurz vor Beginn geschlossen und wird nach dem Ende sofort wieder verschlossen. Eine Menschenansammlung vor der Kirche nach der Trauerfeier muss vermieden werden.  
 
Die Trauerfeier
 
Die Trauerfeier beinhaltet die Liturgie des Wortes Gottes, gefolgt vom letzten Abschied; die Eucharistie ist nicht erlaubt. Die im Tabernakel stets vorrätigen geweihten Hostien werden nicht bei der Kommunion verwendet.
 
Die Beerdigung wird von einem Priester, Diakon oder zwei ordnungsgemäß beauftragten Laien geleitet. Wie in unserem Bistum üblich, ziehen wir die Feier im Duo vor, auch wenn ein geweihter Amtsträger anwesend ist. Auch hier sind die Abstandsregeln einzuhalten.
 
Um die Zeremonie, wie vom Provinzgouverneur gefordert, nicht in die Länge zu ziehen, sind die Reden (Predigt, Zeugnisse) kurz zu halten und die Anzahl Musikstücke oder Lieder einzugrenzen. Anderseits möchten wir dem Ritual und seinen Gesten die im gebührende Aufmerksamkeit schenken: Kerzen anzünden, Weihrauch, Segnung,...
 
Mehrere Personen sollen nicht dasselbe Material benutzen (Lektionar, Weihrauchgefäß, Mikrofon, CD-Player, usw.). Gegebenenfalls müssen Handschuhe getragen werden.
 
Das Anzünden der Kerzen um den Sarg ist nur dem Zelebranten vorbehalten.
 
Zur Einschränkung der Virenverbreitung, wird der Gemeinschaftsgesang begrenzt oder moderat sein. Es ist besser, keinen Chor zu planen. Ein Kantor kann sich neben dem Organisten aufstellen (natürlich unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstands!).
 
Die Ehrenbezeugung  wird durchgeführt, ohne Berühren oder Besprengen des Sarges durch die Trauergäste; allein der Zelebrant segnet den Leichnam mit Taufwasser. Wir werden bei der Ehrenbezeugung auf gewissenhafte Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter fünfzig bitten. Bodenmarkierungen könnten hier helfen... Jeder geht über den Mittelgang hin zum Sarg und über die Seitengänge zurück zu seinen Platz. Kirchen, in denen diese Anordnung nicht möglich ist, werden für die Trauerfeier gemieden.
 
Die Verteilung von Trauerbildchen/-kärtchen findet wenn mit Handschuhen statt.
 
In der Kirche werden keine Beileidsbekundungen ausgetauscht.
 
Der normale Kasualienbetrag von 200 € kann für die Feier in der Kirche wieder gefragt werden. Die durch die Pandemie ausgelöste soziale Krise erfordert zweifellos mehr Flexibilität bei der Erhebung dieser Summe. Das Gebet auf dem Friedhof bleibt kostenfrei.  
 
Schlusswort
 
Ich lade alle ein, diese Anweisungen zum Wohle aller zu respektieren. Die Richtlinien in Bezug auf Ort und Empfang gelten auch für die anderen Feierlichkeiten, sobald deren Wiederaufnahme genehmigt wird. Diese Standards helfen uns daher auch, uns auf zukünftige Feierlichkeiten vorzubereiten, insbesondere auf den Sonntagsgottesdienst. Ich danke denen, die sich die Mühe gemacht haben, diese Richtlinien vorzubereiten. und ich danke noch mehr allen, die sie vor Ort umsetzen werden. Ich empfehle, dies mit der nötigen Gelassenheit, mit einem Lächeln und einem Gefühl des Willkommens zu tun, um die schwierigen Momente, die eine trauernde Familie durchmacht, nicht weiter zu belasten.
 
Diese ersten Schritte Richtung Wiederaufnahme der Feierlichkeiten ermutigen uns, unsere gegenwärtigen Momente des Gebets in Zeiten der Einschränkung und zukünftige Momente ab der Lockerungsphase mit ganzem Herzen zu leben. Da wir von Gottesdiensten, Festen, Sakramenten und dem brüderlichen Miteinander „Auge in Auge“ beraubt sind, lernen wir die Bedeutung dieser Begegnungen, die wir manchmal als Banalität oder Verpflichtung erlebten, neu zu schätzen. Der wahre Wert des Gemeinschaftsgebetes erscheint uns heute klarer und lädt uns ein, uns mit ganzem Herzen und voller Hoffnung auf seine Wiederaufnahme vorzubereiten. Die Welt von morgen wird anders sein, aber sie wird uns neue Erfahrungen schenken. Wie Jacques Maritain sagte: „Lasst uns beschließen, dem Unbekannten zu vertrauen“, weil Gott uns im Unbekannten von morgen vorausgeht und er selbst dieser Unbekannte ist, dem wir auf dem Weg des Lebens begegnen! 
 
Jean-Pierre Delville, Bischof von Lüttich.

 

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